Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kauf von Wohnwagen bei der SETA GmbH – Wohnwagenpark Pinneberg. Stand: November 2026.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Verkäufer ist die SETA GmbH, Industriestraße 12, 25421 Pinneberg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge mit Verbrauchern und Unternehmern.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Anzeigen und Preisangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Reservierungen gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung.

Ansprüche aus dem Kaufvertrag stehen dem im Vertrag genannten Käufer zu und gehen bei einem Weiterverkauf nicht automatisch über.

2. Fahrzeug und Beschaffenheit

Fahrzeug, Ausstattung und Lieferumfang ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.

Geringe handwerkliche Abweichungen, etwa an Oberflächen oder Nähten, stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigt sind. GFK- und Sandwichbauteile können temperaturbedingt leicht arbeiten.

Bekannte Schäden werden in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Für Zuladung und Gewichtsverteilung ist der Käufer verantwortlich. Umbauten und unsachgemäße Nutzung können Gewährleistungsansprüche ausschließen.

3. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.

Die SETA GmbH kann die Übergabe bis zur vollständigen Zahlung oder bis zur gesicherten Finanzierung zurückhalten.

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SETA GmbH.

Über eine Finanzierung entscheidet die finanzierende Bank. Eine Zusage der SETA GmbH ist damit nicht verbunden.

4. Lieferung und Abholung

Die Übergabe erfolgt in Pinneberg, sofern keine Lieferung vereinbart ist.

Unverbindliche Liefertermine können sich bei bestellten Neufahrzeugen um bis zu sechs Wochen und bei Lagerfahrzeugen um bis zu zehn Tage verschieben.

Höhere Gewalt verlängert die Fristen angemessen. Verzögert sich die Lieferung um mehr als vier Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.

Der Käufer holt das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab.

5. Gefahrübergang und Übergabe

Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit der Übergabe über. Wir empfehlen ein gemeinsames Übergabeprotokoll.

Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten nur, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.

6. Rückgabe und Stornierung

Ein freiwilliges Rückgaberecht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die Aufhebung eines verbindlichen Kaufvertrags bedarf der Zustimmung der SETA GmbH. Eine pauschale Stornogebühr wird nicht erhoben.

7. Gesetzliche Mängelrechte

Für Verbraucher gilt bei Neuware eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Bei Gebrauchtware gilt eine Frist von einem Jahr nur bei gesonderter Vereinbarung. Für Unternehmer beträgt die Frist grundsätzlich ein Jahr.

Mängel melden Sie bitte per E-Mail, möglichst mit Fotos und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die SETA GmbH kann nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Gewöhnlicher Verschleiß ist ausgenommen.

8. Eigen- und Fremdleistungen

Die SETA GmbH haftet nicht für Arbeiten, die sie nicht selbst ausgeführt hat, sowie für Schäden durch unsachgemäßen Einbau oder Umbauten. Sicherheitsrelevante Arbeiten sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

9. Nutzung und Pflege

Der Käufer lüftet das Fahrzeug regelmäßig, stellt es sachgerecht ab, kontrolliert es in regelmäßigen Abständen und entleert vor Frost die Wasseranlage. Wartungen sollten dokumentiert werden.

10. Freiwillige Dichtigkeitsgarantie (24 Monate)

Für von der SETA GmbH verkaufte Neufahrzeuge gewähren wir eine freiwillige Dichtigkeitsgarantie von 24 Monaten innerhalb der EU und des EWR. Sie umfasst Wassereintritt durch werkseitige Dichtungen und Öffnungen.

Voraussetzung ist eine Dichtigkeitsprüfung zwischen dem 10. und 14. Monat.

Ausgeschlossen sind Kondenswasser, Frostschäden, unsachgemäße Nutzung sowie Reise- und Nutzungsausfallkosten.

Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und verlängert die gesetzliche Gewährleistung nicht.

11. Haftung

Die SETA GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12. Zulassung und Nutzung

Die SETA GmbH stellt die für die Zulassung erforderlichen Fahrzeugpapiere zur Verfügung.

Vor der Nutzung prüft der Käufer Führerscheinklasse, Anhängelast, Achslasten und Versicherung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Käufer Kaufmann, ist Pinneberg ausschließlicher Gerichtsstand.

Die SETA GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.