Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19.12.2025

1. Allgemeines

Seta GmbH
Inhaber: Gökhan Ates
Industriestr 12
25421 Pinneberg
www.wohnwagenparkpinneberg.com
Telefon: 04101 / 39 54 588
E-Mail: info@setalogistik.com
(im Folgenden als SETA bezeichnet).

1.2 Geltung der AGB

Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen SETA und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Kunde / Verbraucher und Unternehmer

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Kundin gemeint.

2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot (des Kunden) und Annahme des Angebots (durch SETA) zustande. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist es zwingend erforderlich, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung durch den Kunden an SETA abgeschlossen worden ist.

2.1 Annahme

Der Zugang der Bestellung (also des kundenseitigen Angebots gemäß Ziff. 2.1) wird unverzüglich auf elektronischem Wege (per E-Mail) bestätigt, nachdem die Bestellung von SETA unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Die Abrufbarkeit ist bei elektronischer Bestellung über das Internet nach Passieren der elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegennehmenden Servers gegeben. Die Annahme des kundenseitigen Angebots durch SETA erfolgt spätestens 2 Tage nach Erhalt des Kaufangebots, und zwar entweder im Rahmen der automatischen Zugangsbestätigung der Bestellung per E-Mail oder aber per gesonderter E-Mail durch den Hinweis „Hiermit nehmen wir Ihr Kaufangebot laut Bestellung vom [Datum] an“. Hat der Kunde 2 Tage nach seiner Bestellung (Kaufangebot) von SETA noch keine der vorgenannten Erklärungen über die Annahme seines Angebots per E-Mail erhalten, gilt die Bestellung als abgelehnt.

2.2 Vertragsvorbehalt

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass SETA - soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn SETA das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von SETA über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von SETA unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur so weit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.

2.3 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware

Der Inhalt des zwischen dem Kunden und SETA zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von SETA eingestellten Warenbeschreibung, nach öffentlichen Äußerungen von SETA oder eines Gehilfen, des Herstellers der Ware (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass SETA die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SETA über den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten, anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.

2.4 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von SETA gespeichert. Er ist dem Kunden zugänglich. Der Vertragstext kann von dem Kunden per E-Mail bei SETA angefordert werden und wird dem Kunden von SETA sodann per E-Mail übersandt. Der Vertragstext einschließlich der AGB sowie der Widerrufsbelehrung wird dem Kunden darüber hinaus mit der Bestätigungs-E-Mail übersandt. Mit Abruf der E-Mail durch den Kunden wird der Vertragstext auf dem Computer des Kunden abgespeichert und kann dort bis zu seiner Löschung abgerufen werden.

2.5 Vertragssprache

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich der deutschen Sprache zur Verfügung.

3. Preise/Kosten, Zahlungsweise, Fälligkeit

3.1 Preise/Kosten
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Versandkostenpauschale, deren Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert mittels konkreter Kostenangabe oder Link auf eine allgemeine Versandkostenübersicht ausgezeichnet ist. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit trotz vorheriger Terminabsprache; fehlende Möglichkeit der Lieferbarkeit wegen zu großer Abmessungen der Ware trotz deutlicher und verständlicher Angabe der Abmessung in der Artikelbeschreibung), so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erfolglosen Versuch einer Anlieferung.

3.2 Zoll

Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern. Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. SETA empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu informieren.

3.3 Fälligkeit des Kaufpreises

Bei Zahlungsweise „Vorauskasse“ ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig, nachdem SETA das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages angenommen hat (vgl. Ziff. 2.2).

3.4 Zahlungsweise

Zur Bezahlung bietet SETA die Möglichkeit der Zahlung per Vorauskasse oder Lastschrift. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt SETA auf Anfrage mit. Die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der ausgewiesenen Versand- und der Nachnahmekosten erfolgt zum Zeitpunkt der Anlieferung der vertragsgegenständlichen Ware zu Händen des beauftragten Zustellers (z.B. DHL). Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Verkäufers

4. Gefahrübergang

4.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern

Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.

4.2 Gefahrübergang bei Unternehmern

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über; Erfüllungsort ist nur in diesem Fall (Käufer ist Unternehmer) der Hauptsitz von SETA.

4.3 Gefahrübergang bei Annahmeverzug

Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

5. Lieferung

5.1 Lieferadresse

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager des Verkäufers oder an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Falls diese Abgesprochen und bestätigt ist. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert. Auf den Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. 2.3) macht SETA aufmerksam.

5.2 Lieferfrist

Ist bei einem bei SETA vorrätigen Artikel keine Lieferfrist angegeben, ist dieser sofort lieferbar. Insoweit besteht eine Lieferfrist von 3 Werktagen, nachdem sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung der Ware (Zahlung bei vereinbarter Vorkasse, korrekte Adressangaben) erfüllt sind. Die übrigen Lieferzeiten können zwischen 2 bis 3 Monate betragen.

6. Eigentumsvorbehalt

SETA behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind.

7. Kosten der Rücksendung bei Widerruf

Soweit ein Kunde das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei einer Abgeschlossenen Rechnung und eines Wiederrufs im Rahmen der Gesetzlichen Frist wird eine Gebühr von 10 Prozent des Gesamtkaufpreises dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung / Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen (sog. „gesetzliches Mängelhaftungsrecht“) zu. SETA gewährt dem Kunden keine eigene Garantie gemäß § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die angebotenen Waren. Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Garantie seitens des Herstellers oder eines Dritten besteht, die neben die Gewährleistung von SETA tritt. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Garantieansprüche aus der Garantie eines Dritten begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Dritten und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Vom Hersteller zu beachtende Zulassungsvorgaben werden von SETA nicht auf deren Umsetzung überprüft. Abweichungen von den zertifizierten Vorgaben hat der Hersteller zu vertreten.

Sofern und soweit der Kunde eigenmächtig Veränderungen an dem Kaufgegenstand vornimmt oder Reparaturen selbst durchführt, erlöschen seine Gewährleistungsansprüche SETA gegenüber. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Gewerbetreibende herrscht keine Gewährleistung und keine Sachmangelhaftung, Rücknahme und Austausch sind ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde jährlich eine Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen muss. Dafür müssen alle Gummidichtungen mit Dichtmasse nachgezogen werden! Diese Prüfung/Arbeit muss durch eine Belegbare Fachwerkstatt oder den Verkäufer durchgeführt werden. Andernfalls entfallen sämtliche Ansprüche auf Dichtigkeit während der Gewährleistungsfrist. Ebenfalls ist es notwendig, dass der Kunde Jährlich einen Unterbodenschutz bei einer Belegbaren Fachwerkstatt oder Verkäufer durchführen lässt, um die Dichtigkeit zu gewährleisten. Es muss Jährlich ein Kostenpflichtiger Komplett Service gemacht werden nach 12 Monaten der Übergabe damit die Gewährleistung weiter erhalten bleibt, ansonsten erlischt diese.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle drei Monate sämtliche Dichtungen bei Fenstern, Tür und Dach am und im Wohnwagen geschmiert und überprüft werden. Diese müssen von einer Fachwerkstatt Belegbar sein. Der Kunde muss alle Silikondichtungen im Innenbereich und Außenbereich auf Porosität oder Beschädigungen überprüfen lassen diese Durchsicht muss belegbar durch eine Fachwerkstatt sein. Sollten diese bei Benutzung porös oder beschädigt sein, müssen sie umgehend nachgebessert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Zudem muss der Wohnwagen bei Nichtbenutzung überdacht oder mit einer Plane vor Unwetter und äußeren Gefahren geschützt werden. Die Reifen müssen nach den ersten 50 Kilometern nachgezogen werden. Außerdem sollten sie stets vor jeder Benutzung geprüft werden. Alle Schlösser müssen regelmäßig geölt werden. Der Kunde hat jeden Monat den Wohnwagen zu lüften und alle Türen und Fenster zu öffnen.

Der Kunde darf den Wohnwagen nicht mit einem Hochdruckreiniger waschen, da dieser die Gummidichtungen beschädigt und dazu führt, dass Feuchtigkeit eindringen kann. Bei Weiterverkauf des Wohnwagens oder bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung erlischt die Gewährleistung. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Hagel und Diebstahl zu versichern. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand in Betrieb, muss er für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Vollkaskoversicherung abschließen. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Käufer rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Gewährleistungsfällen ist Erfüllungsort immer beim Verkäufer außer es gibt nebenabsprachen die Abgemacht werden. Der Kunde muss den Wohnwagen jedes Mal auf eigene Kosten zum Verkäufer bringen und Abholen. Er darf dafür keinerlei Zahlungen oder Erstattungen sowie Ermäßigungen in Anspruch nehmen oder fordern!

9. Beschaffenheit und Mängelhaftung

1. Haftungsausschluss und Mängelakzeptanz
Unsere Wohnwägen werden in aufwendiger Handarbeit gefertigt. Der Käufer akzeptiert, dass trotz einer eventuellen Besichtigung oder ohne vorherige Besichtigung am Fahrzeug rundherum Kratzer, Dellen oder Schrammen vorhanden sein können. Ebenso können Unregelmäßigkeiten in der Lackierung oder im Aufbau (z. B. unebene Oberflächen oder Haarrisse im GFK) auftreten, für die der Verkäufer keine Haftung übernimmt. Auch im Innenraum können verarbeitungsbedingte Unregelmäßigkeiten auftreten, wie unsauber verarbeitete Möbel, sichtbarem Spaltmaße oder ungenau gezogene Silikonnähte. Der Käufer erklärt sich mit allen diesen Mängeln ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf jegliche Ansprüche hinsichtlich Nachbesserung, Reparatur oder Schadensersatz. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer weder jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt für die genannten Mängel haftet oder eine Nachbesserung durchführt. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Statthaftigkeit des Fahrzeugs, die TÜV Zulassung oder für etwaige Zubehörteile oder durchgeführte Fahrzeugveränderungen. Der Käufer trägt nicht die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die technische Abnahme durch den TÜV. Dieser erweiterte Text deckt alle wesentlichen Punkte ab und entbindet den Verkäufer von jeglicher Haftung in Bezug auf Zulassung, Zubehör und Umbauten.

2. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass der Kaufgegenstand durch den Käufer oder Dritte unsachgemäß behandelt wurde, insbesondere unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen vorgenommen wurden, der Kaufgegenstand mit nicht geeigneten Ersatz-, Ergänzungs- und Zubehörteilen versehen wurde oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

4. Bei Gewichtsangaben sind Abweichungen von bis und über zu 10 % möglich. Sonderausstattung erhöht das Leergewicht und verringert die Zuladung.

5. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelrügen sind schriftlich auszusprechen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Eintritts des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

7. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

8. Die Verjährungsregelungen im Fall eines Lieferregresses nach § 445b BGB bleiben unberührt. Rückgriffsansprüche gegen uns gemäß §§ 478, 445a BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Der Käufer soll berechtigte Nacherfüllungsansprüche seiner Abnehmer nur nach vorheriger Rücksprache und in Abstimmung mit uns durchführen; der Käufer ist gehalten, uns zuvor die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung mitzuteilen. Eine eigene Nacherfüllung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung führt der Käufer auf eigenes Risiko durch.

10. Rücksendung von Ersatzteilen, Zubehör, Werkzeugen und Verbrauchsartikeln

1. Von uns ausgelieferte Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Verbrauchsartikel sind bei Auslieferung unverzüglich durch den Käufer auf etwaige Falschlieferungen, Mängel und Mengenabweichungen hinzuuntersuchen.

2. Der Käufer ist zur Rücksendung von ihm falsch bestellter Ersatzteile binnen einer Frist von 30 Tagen nach Lieferung berechtigt. Dabei hat der Käufer für eine ordnungsgemäße Verpackung der Ware bei der Rücksendung Sorge zu tragen.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Rücksendung gilt als Rücktritt vom Vertrag. Anfertigungsteile sind von der Rücksendung ausgeschlossen.

3. Für Rücksendungen von Ersatzteilen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch Euro 15,00.

4. Im Falle einer Falschlieferung einer der unter Ziff. 1 genannten Waren durch uns stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der Regelungen unter Ziff. VII. und IX. dieser Verkaufsbedingungen zu. Verlangt der Käufer Ersatzlieferung, so hat die Rücksendung der falsch gelieferten Ware binnen 30 Tagen nach Lieferung zu erfolgen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Falschlieferung im Rahmen ordnungsgemäßer Eingangsuntersuchung nicht erkennbar war.

5. Rücksendungen außerhalb der Frist von 30 Tagen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der Leitung unseres Ersatzteillagers zulässig.

11. Honorar für Bildnutzung / Widerrechtliche Bildnutzung

Fotografien, die in Produktbeschreibungen von SETA-Verwendung finden, sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Soweit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Bild ausschließlich bei SETA liegen, erhält SETA von einem an der Nutzung des Bildes Interessierten bei einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlichen Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Veränderung dieses Bildes ein angemessenes Nutzungshonorar. Dem unberechtigten Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass SETA ein Schaden nicht oder in der Höhe wesentlich niedriger entstanden ist.

12. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Onlinebestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

SETA ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist SETA zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.

13. Haftung

13.1 Haftungseinschränkung

Bei der von SETA veräußerten Ware handelt es sich zu erheblichen Teilen um handgefertigte Produkte. Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden etwaige Beschädigungen an der gelieferten Ware nicht explizit in den Vertragstext aufgenommen, oder dokumentiert und dem Käufer mitgeteilt. Es wird nur in der Rechnung auf Schönheitsfehler im Innen und Außenbereich aufmerksam gemacht. Womit alle Punkte wie bei 9.1 erläutert wurden. Die vorhandenen Abweichungen werden mit der Unterschrift des Vertrages als vertragsgemäß anerkannt. Hierauf beruhende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, die gelieferte Ware erkennt der Kunde mit Aufnahme der Mängel und der Dokumentation im Kaufvertrag als vertragsgemäß an. Auf Ziffer 8 letzter Satz dieser Bedingungen wird ausdrücklich verwiesen.

13.2. Individuelle Ausgestaltung des Kaufgegenstandes

Die gelieferte Ware wird teilweise nach kundenspezifischen Wünschen hergestellt und angepasst bzw. verändert. Abweichungen auf Wunsch des Kunden stellen keine Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar.

13.3 Erforderliche Genehmigungen

Der Käufer ist selbst für erforderliche Genehmigungen für die verkauften Waren verantwortlich. Baugenehmigungen & Straßengenehmigungen werden nicht von SETA vorbereitet und oder eingereicht. Der Kunde hat diese selbst zu beantragen. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von diversen äußeren Umständen ab und kann von SETA nicht versichert werden. Es werden lediglich Fahrzeugzulassungsmöglichkeiten für die Fahrerlaubnis und den TÜV vorgelegt, die vom Hersteller zur Verfügung gegeben werden, SETA Haftet nicht für dessen Richtigkeit, unter der Einschränkung in Ziffer 8 letzter Satz. Es handelt sich ausschließlich um Importfahrzeuge. Fahrzeugzulassungen können nach Absprache und Vorkasse erfolgen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von SETA zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. SETA ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Hiermit bestätige ich, die AGB´s gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese.

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